Teilnahmebedingungen
1. Ziele der Tauschbörse Bad Wimpfen
Die Tauschbörse Bad Wimpfen ist ein Zusammenschluss von Menschen, der aktiv gegen brachliegende Fähigkeiten und Fertigkeiten angeht, diese für die Gemeinschaft nutzbar machen will und so auch zur Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen beiträgt.
In der Tauschbörse ist ein spezielles Verrechnungssystem eingerichtet. Aufgabe der Tauschbörse ist es, Liefer- und Leistungsgeschäfte zwischen Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Wirtschaftskreislaufes mittels eines Verrechnungssystems bargeldlos abzuwickeln.
Dabei steht besonders die Förderung des sozialen Miteinanders, die Verständigung zwischen Jung und Alt, zwischen Fremden und Einheimischen und die Überwindung von Anonymität im Vordergrund. Weitere Ziele sind die Förderung erweiterter Nachbarschaftshilfe und sozialverträglicher Ökonomie in lokalen Netzwerken. Die Tauschbörse Bad Wimpfen arbeitet nicht gewinnorientiert.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Zur Teilnahme an der Tauschbörse Bad Wimpfen berechtigt ist jede Person über 16 Jahren oder gemeinnützige Organisationen, sofern sie willens sind, bargeldlosen Handel über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung (mit Personalausweis), mit der auch die Teilnahmebedingungen anerkannt werden. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Einwilligung der Eltern.
Will ein/e Teilnehmer/in aus der Tauschbörse Bad Wimpfen austreten, ist dies zum Ende eines Kalenderjahres- mit einer Kündigungszeit von einem vollen Monat - möglich. Er/sie muss dies der Tauschbörse Bad Wimpfen schriftlich mitteilen und das eigene Verrechnungskonto auf Null ausgleichen. Eventuelle Guthaben können an andere Teilnehmer/innen oder an das Projekt gespendet werden. Die Übernahme von Verpflichtungen durch andere Teilnehmer/innen ist Privatsache der betreffenden Personen.
3. Konten
Jeder/jede Teilnehmer/in unterhält ein Verrechnungskonto in der Tauschbörse Bad Wimpfen. Auf diesem werden Geschäfte zwischen Teilnehmern/Teilnehmerinnen als Gut- bzw. Lastschrift verbucht. Die Kontenführung erfolgt über Talente-Schecks. Diese erhalten die Mitglieder/innen vom Tauschbörse-Büro. Bei einem Tauschvorgang übergibt der/die Auftraggeber/Talentegeber / den ausgefüllten Talente-Scheck /dem Verwaltungsteam/ Tauschbörse-Büro zwecks Verbuchung.
4. Rechtsnatur des Verrechnungssystems
Es entstehen seitens der Tauschbörse (Organ) keinerlei Verpflichtungen/Berechtigungen hinsichtlich Lieferung/Leistungsgeschäften, welche die Mitglieder untereinander abschließen.
Die auf den Konten verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen dar. Sie können nicht in Euro oder einer sonstigen Geldwährung einge- fordert werden.
5. Guthabenlimit und Überziehungslimit
Jeder/jede Teilnehmer/in hat ein Überziehungslimit von max. 20 Talenten (individuelle Absprache möglich ), das mit Dauer der Mitgliedschaft und nach Absprache erweitert werden kann. Talente-Schecks, die die Höhe des Limits überschreiten, werden vom Tauschbörse-Büro zurückgewiesen.
6. Gebühren
Von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen wird ein Jahresbeitrag von € 12,00 als Mitgliedsbeitrag bzw. ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von € 6,00 erhoben.
Familien, Wohngemeinschaften und juristische Personen zahlen einen monatlichen Beitrag von € 20/bzw. 24,00 per anno. Der Beitrag ist jährlich im voraus fällig, bzw. sofort bei einer Anmeldung im laufenden Jahr. Für die Arbeiten der Verwaltung im Tauschbörse-Büro während eines Jahres werden 12 Talente per anno von jedem Konto abgebucht.
7. Haftung und Gewährleistung
Das Tauschbörsebüro übernimmt lediglich die Vermittlung von Tauschpartnern/ Tauschpartnerinnen aus dem Teilnehmer/innenkreis, sowie die anschließende Verbuchung auf den Teilnehmer/innen-Konten im Falle von abgeschlossenen Tauschgeschäften. Zu Tauschgeschäften sind ausschließlich Teilnehmer/ innen berechtigt.
Die Tauschbörse Bad Wimpfen übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, den Zustand oder die Qualität der Waren bzw. Dienstleistungen, die gehandelt werden.
8. Versicherungsschutz
Teilnehmer/innen der Tauschbörse Bad Wimpfen sind während der Erbringung von Dienstleistungen weder haftpflicht- noch unfallversichert. Es obliegt jedem Einzelnen, sich durch eine Privathaftpflichtversicherung o.ä. entsprechend abzusichern.
9. Transparenz
Jedes Mitglied ist berechtigt, in seine Kontosalden und den eigenen Umsatzumfang Einsicht zu nehmen. Mit der Beitrittserklärung willigt der/die Teilnehmer/in zur Weitergabe seiner Daten an Tauschbörse/ Tauschring-Mitglieder ein. (s. hierzu "link Partner" Kooperation mit dem Tauschring Heilbronn)
10. Steuern
Die Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel treiben. Die Tauschbörse Bad Wimpfen übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die Mitglieder bezüglich des Ausweisens steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.
11. Verschiedenes
Ausschluss: Teilnehmer/innen können sofort von der Tauschbörse ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maß missachten oder andere Teilnehmer/innen oder das Ansehen der Tauschbörse schwerwiegend schädigen. Über einen vorläufigen/ endgültigen Ausschluss entscheidet das Leitungs-Team der Tauschbörse.
Leistungen/Lieferungen: Die Mitglieder des Verwaltungsteams erbringen ihre Leistungen auf der gleichen Basis wie alle übrigen Teilnehmer der Tauschbörse, nämlich gegen Talente. Sie sind ermächtigt, alle Verwaltungsarbeiten im Sinne der Tauschbörse eigenständig zu erledigen.
Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen: Diese bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne wesentliche Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Auflösung: Die Auflösung der Tauschbörse Bad Wimpfen, grundlegende Änderungen der Teilnahmebe- dingungen bedarf der Zustimmung von 50 % aller bei einer Versammlung anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung der Tauschbörse Bad Wimpfen oder Wegfall seines bisherigen Zweckes ist bestehendes Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.